Das Internationale Institut für Kirchenrecht und Rechtsvergleichung der Religionen (DiReCom): Geschichte und Funktionen

Am 9. April 2001 dekretierte Großkanzler S.E. Mons. Giuseppe Torti nach einstimmiger Entscheidung des Fakultätsrates für Theologie Lugano (FTL) die Gründung des Internationalen Institutes für Kirchenrecht und Rechtsvergleichung der Religionen (DiReCom) mit eigenen Statuten.
Seit seiner Gründung verfolgt das Institut DiReCom zweierlei Ziele:
Die Vertiefung des Studiums des ontologischen und epistemologischen Statutes des Kirchenrechts der Katholischen Kirche gemäß der vom Vatikanischen Konzil im Dekret „Optatamtotius“ (16,4) gegebenen methodologischen Anweisung,unter Berücksichtigung der wertvollen Kanonischen Tradition sowohl der latein-katholischen Kirche, als auch der katholischen Ostkirchen einerseits,die Förderungder Analyse der Rechtsvergleichung im Sinne des Art.69 der Apostolischen Verfassung Sapientia Christiana zwischen den verschiedenen Rechtssystemen, im Besonderen mit jenenanderer Religionen andrerseits.
Dieses wissenschaftliche Interesse hat auch zweierlei didaktische Auswirkungen.
Erstens zeigt sich, dass sich auf akademisch kanonischer Ebene die rigorose Anwendung der mit dem Dekret „Novo Codice“ (2002) verfügten Bestimmungen durch die konstante Sorgfalt konkretisiert, im Studium und im Kommentar der bestehenden Kanonischen Normen das „grundlegende“ mit dem „vergleichenden“ Moment harmonisch zu verbinden; in der Tat ist es bekannt, dass Papst Paul Johannes II mit seinem Erlass des CIC im Jahre 1983 den „komplementären Charakter“ hinsichtlich des Vatikanischen Konzils II in der Apostolischen Verfassung „Sacraedisciplinaeleges“ hervorgehoben hatte. Zweitens wird deutlich, dass auf der spezifischen Ebene der Rechtsvergleichung der Religionen eine großeAufmerksamkeithinsichtlich desKirchenrechts der Katholischen Kirche unabdingbar ist, um die Wiederentdeckung aller wesentlichen „cognitivetools“des Kirchenrechts zu fördern – im Besonderen das Recht auf Religionsfreiheit, das Gemeinwohlprinzip und das rationale Naturrecht für den Schutz der Menschenrechte - , Mittel, von Papst Benedikt XIV mit seinem „Lectiomagistralis“ vonRegensburg (12 September 2006) neu interpretiert und wiederbelebt.

Master of Arts (MA)